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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Dielsdorf ist seit dem 1. Januar 2013 zuständig zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in allen Gemeinden des Bezirks Dielsdorf. Die bisherigen Vormundschaftsbehörden der Gemeinden wurden somit durch die KESB abgelöst.

Die KESB Bezirk Dielsdorf ist dem Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf angegliedert. Sie fällt analog einem Gericht die erstinstanzlichen Entscheide. Bei der KESB Bezirk Dielsdorf bilden Mitarbeitende aus den Bereichen Recht, Soziale Arbeit und Psychologie eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Die KESB hat die Aufgabe, das Wohl von schutzbedürftigen Menschen sicherzustellen. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig sind, eine psychische Beeinträchtigung haben oder altershalber nicht mehr selbständig handeln und entscheiden können. Kann die betroffene Person die nötige Hilfe nicht bei freiwilligen Beratungsstellen, in der Familie oder bei nahestehenden Personen einholen, errichtet die KESB eine behördliche Massnahme. Diese darf nur so weit gehen, wie sie zum Schutz der betroffenen Person erforderlich ist.

KESB Bezirk Dielsdorf

Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf (interner Link)

 

KESB.kurz.erklärt (Informationsplattform)

Die Website KESB.KURZ.ERKLÄRT liefert in kurzen Text- und Filmbeiträgen relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenenschutz.