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Gemeindeversammlung

Wie in den meisten Gemeinden des Kantons Zürich wirkt in Neerach die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der politischen Gemeinde.

Aufgaben
Die Aufgaben und Kompetenzen inkl. Finanzbefugnisse der Gemeindeversammlung richten sich nach Art. 9 bis 12 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Neerach.

Voraussetzungen
An den Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde Neerach sind alle in Neerach niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Aktenauflage
Die Akten der nächsten Gemeindeversammlung liegen vier Wochen vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Neerach zur Einsicht auf.

Beleuchtende Bericht
Im Beleuchtenden Bericht werden die Vorlagen, welche an der Gemeindeversammlung behandelt werden, erläutert. Der Beleuchtende Bericht wird bis spätestens zwei Wochen vor der nächsten Gemeindeversammlung per Post in alle Neeracher Haushalte zugestellt und liegt ab diesem Zeitpunkt auch am Schalter bei der Gemeindeverwaltung Neerach zur Einsicht auf oder kann unter Anordnung nächste Gemeindeversammlung* eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

*Interner Link wird jeweils 30 Tage vor der nächsten Gemeindeversammlung aktiviert und bleibt bis zur Gemeindeversammlung aktiv.

Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
Anfragen über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse (Anfragerecht gemäss § 17 des kantonalen Gemeindegesetzes), die spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an den Gemeinderat Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, gerichtet werden, werden vom Gemeinderat schriftlich beantwortet und in der Versammlung bekannt gegeben.

Termine
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden zwei Mal pro Jahr (Abnahme Jahresrechnung sowie Genehmigung Budget und Steuerfuss) statt. Zusätzliche Versammlungstermine werden vom Gemeinderat separat angeordnet. Die zukünftigen Daten sind unter nächste Gemeindeversammlungen ersichtlich.