Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
In Neerach gilt seit Montag, 13. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im gesamten Gemeindegebiet.
Dies bedeutet konkret:
- kein Entfachen von offenem Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen),
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Holzkohle oder ähnlichem, brennbaren Material (z.B. Einweggrills) betrieben werden,
- kein Wegwerfen von brennbaren Raucherwaren (z.B. Zigaretten) oder Streichhölzern,
- kein Steigenlassen von sogenannten Himmels-/Glücks-/Wunschlaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Heissluftballonen etc.,
- kein Abbrennen von Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) sowie
- kein Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer).
Vom absoluten Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund (z.B. auf befestigten Plätzen) aufgestellt sein müssen.
Die Neeracher 1.-August-Feier findet wie geplant statt. Ein Höhenfeuer/1.-August-Feuer wird es jedoch nicht geben.
Die Gemeinde Neerach bittet die Bevölkerung dringend, sich an das Verbot zu halten. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.