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Vorläufige Wahlvorschläge

Erneuerungswahlen Gemeindebehörden Neerach
Amtsdauer 2026 bis 2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom Freitag, 3. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Politischen Gemeinde Neerach für die Amtsdauer 2026 bis 2030 innert der festgesetzten Frist folgende vorläufigen Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)

Name, Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

bisher/

neu

Partei

Breiter, Willi (Willy)

1965

Polizist

Rebhaldenstrasse 10,
8173 Neerach

bisher

parteilos

Dimitri geb. Waldvogel, Priska

1978

Eidg. Dipl. Ing.
Landschafts-
architektin FH

Langgrabenhof 3,
8173 Neerach

neu

parteilos

Gubser, Thomas

1982

Bauingenieur FH

Heitligstrasse 7,
8173 Neerach

bisher*

SVP

Faude, Eric

1991

Geschäftsführer

Heitligstrasse 14,
8173 Neerach

neu

parteilos

Staub, Dominic

1987

Leiter Marketing

In der Mettlen 7,
8173 Neerach

neu

parteilos

Vollenweider, Jan

1986

Treuhänder

Birchlistrasse 42,
8173 Neerach

bisher

parteilos

Zippe, Oliver

1968

kfm. Angestellter

Haldenstrasse 30,
8173 Neerach

neu

parteilos

*Aktuell als Schulpräsident tätig und damit verbunden von Amtes wegen auch Mitglied des Gemeinderates.

 

Präsident/in Gemeinderat

Name, Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

bisher/

neu

Partei

Vollenweider, Jan

1986

Treuhänder

Birchlistrasse 42,
8173 Neerach

neu

parteilos

 

Schulpflege (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)

Name, Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

bisher/

neu

Partei

Graf, Andreas (Andy)

1969

Dipl.
Bauingenieur FH

Alte Badenerstrasse 10d,
8173 Neerach

bisher

parteilos

Kappeler, Ramona

1986

Dipl.
Pflegefachfrau HF

Hofacherstrasse 9,
8173 Neerach

bisher

parteilos

Kögl, Thomas

1978

Head of Broadcast

Haldenstrasse 23a,
8173 Neerach

neu

parteilos

Sayers, Daniela

1981

Studentin PH ZH

Hohfuristrasse 14,
8173 Neerach

bisher

parteilos

Simmen, Daniela

1983

HR Advisor

Häldelistrasse 20,
8173 Neerach

neu

parteilos

 

Präsident/in Schulpflege

Name, Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

bisher/

neu

Partei

Kögl, Thomas

1978

Head of Broadcast

Haldenstrasse 23a,
8173 Neerach

neu

parteilos

 

Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)

Name, Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

bisher/

neu

Partei

Läng, Dominik

1991

Bauleiter

Binzmühlestrasse 10,
8173 Neerach

neu

SVP

 

Präsident/in Rechnungsprüfungskommission

Innert Frist sind keine Wahlvorschläge eingegangen.

 

In Anwendung von Art. 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Neerach (GO) und § 53 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 21. November 2025 um 11.45 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde, Gemeinderat Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, eingereicht werden können. Zur Wahrung dieser Frist müssen gemäss § 7a der kantonalen Verordnung über die politischen Recht (VPR, LS 161.1) die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein.

Als Mitglied in die genannten Behörden ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Neerach hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO) hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist. Als Präsidentin bzw. Präsident der genannten Behörden kann jede stimmberechtigte Person gewählt werden, die Sie auch als Mitglied der jeweiligen Behörde wählen.

Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten genannt sein, als Stellen in der Behörde zu besetzen sind. Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge pro Behörde und dort höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR). Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden (§ 24 Abs. 4 VPR).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Neerach unter Angabe von Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, erhältlich oder können auf der Gemeindewebsite www.neerach.ch unter der Rubrik "Politik / Abstimmungen und Wahlen / Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 / Vorläufige Wahlvorschläge" heruntergeladen werden.

Sofern während der zweiten Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach der siebentägigen Frist nicht mit den heute publizierten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am Freitag, 28. November 2025, auf der Gemeindewebsite www.neerach.ch unter der Rubrik "Verwaltung / Neuigkeiten / Amtliche Publikationen" und der Rubrik "Politik / Abstimmungen und Wahlen / Erneuerungswahlen 2026 bis 2030" veröffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom Freitag, 3. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 1 und 3 GO i.V.m. § 55 Abs. 1 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten leere Wahlzettel sowie ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Neerach, 14. November 2025                                                                   
Gemeinderat Neerach


Formular Wahlvorschlag 2. Frist | Gemeinderat inkl. Präsident/in [pdf, 127 KB]
Formular Wahlvorschlag 2. Frist | Schulpflege inkl. Präsident/in [pdf, 127 KB]
Formular Wahlvorschlag 2. Frist | Rechnungsprüfungskommission inkl. Präsident/in [pdf, 127 KB]