Vorläufige Wahlvorschläge
Erneuerungswahlen Gemeindebehörden Neerach
Amtsdauer 2026 bis 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom Freitag, 3. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Politischen Gemeinde Neerach für die Amtsdauer 2026 bis 2030 innert der festgesetzten Frist folgende vorläufigen Wahlvorschläge eingereicht worden:
Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)
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Name, Vorname (Rufname) |
Jahrg. |
Beruf |
Adresse |
bisher/ neu |
Partei |
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Breiter, Willi (Willy) |
1965 |
Polizist |
Rebhaldenstrasse 10,
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bisher |
parteilos |
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Dimitri geb. Waldvogel, Priska |
1978 |
Eidg. Dipl. Ing.
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Langgrabenhof 3,
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neu |
parteilos |
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Gubser, Thomas |
1982 |
Bauingenieur FH |
Heitligstrasse 7,
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bisher* |
SVP |
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Faude, Eric |
1991 |
Geschäftsführer |
Heitligstrasse 14,
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neu |
parteilos |
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Staub, Dominic |
1987 |
Leiter Marketing |
In der Mettlen 7,
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neu |
parteilos |
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Vollenweider, Jan |
1986 |
Treuhänder |
Birchlistrasse 42,
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bisher |
parteilos |
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Zippe, Oliver |
1968 |
kfm. Angestellter |
Haldenstrasse 30,
|
neu |
parteilos |
*Aktuell als Schulpräsident tätig und damit verbunden von Amtes wegen auch Mitglied des Gemeinderates.
Präsident/in Gemeinderat
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Name, Vorname (Rufname) |
Jahrg. |
Beruf |
Adresse |
bisher/ neu |
Partei |
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Vollenweider, Jan |
1986 |
Treuhänder |
Birchlistrasse 42,
|
neu |
parteilos |
Schulpflege (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)
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Name, Vorname (Rufname) |
Jahrg. |
Beruf |
Adresse |
bisher/ neu |
Partei |
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Graf, Andreas (Andy) |
1969 |
Dipl.
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Alte Badenerstrasse 10d,
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bisher |
parteilos |
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Kappeler, Ramona |
1986 |
Dipl.
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Hofacherstrasse 9,
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bisher |
parteilos |
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Kögl, Thomas |
1978 |
Head of Broadcast |
Haldenstrasse 23a,
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neu |
parteilos |
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Sayers, Daniela |
1981 |
Studentin PH ZH |
Hohfuristrasse 14,
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bisher |
parteilos |
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Simmen, Daniela |
1983 |
HR Advisor |
Häldelistrasse 20,
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neu |
parteilos |
Präsident/in Schulpflege
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Name, Vorname (Rufname) |
Jahrg. |
Beruf |
Adresse |
bisher/ neu |
Partei |
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Kögl, Thomas |
1978 |
Head of Broadcast |
Haldenstrasse 23a,
|
neu |
parteilos |
Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsident/in)
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Name, Vorname (Rufname) |
Jahrg. |
Beruf |
Adresse |
bisher/ neu |
Partei |
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Läng, Dominik |
1991 |
Bauleiter |
Binzmühlestrasse 10,
|
neu |
SVP |
Präsident/in Rechnungsprüfungskommission
Innert Frist sind keine Wahlvorschläge eingegangen.
In Anwendung von Art. 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Neerach (GO) und § 53 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 21. November 2025 um 11.45 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde, Gemeinderat Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, eingereicht werden können. Zur Wahrung dieser Frist müssen gemäss § 7a der kantonalen Verordnung über die politischen Recht (VPR, LS 161.1) die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein.
Als Mitglied in die genannten Behörden ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Neerach hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO) hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist. Als Präsidentin bzw. Präsident der genannten Behörden kann jede stimmberechtigte Person gewählt werden, die Sie auch als Mitglied der jeweiligen Behörde wählen.
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten genannt sein, als Stellen in der Behörde zu besetzen sind. Jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge pro Behörde und dort höchstens einmal genannt sein (§ 50 GPR). Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden (§ 24 Abs. 4 VPR).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Neerach unter Angabe von Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, erhältlich oder können auf der Gemeindewebsite www.neerach.ch unter der Rubrik "Politik / Abstimmungen und Wahlen / Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 / Vorläufige Wahlvorschläge" heruntergeladen werden.
Sofern während der zweiten Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach der siebentägigen Frist nicht mit den heute publizierten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am Freitag, 28. November 2025, auf der Gemeindewebsite www.neerach.ch unter der Rubrik "Verwaltung / Neuigkeiten / Amtliche Publikationen" und der Rubrik "Politik / Abstimmungen und Wahlen / Erneuerungswahlen 2026 bis 2030" veröffentlicht (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom Freitag, 3. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 1 und 3 GO i.V.m. § 55 Abs. 1 und 3 GPR erhalten die Stimmberechtigten leere Wahlzettel sowie ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Neerach, 14. November 2025
Gemeinderat Neerach
Formular Wahlvorschlag 2. Frist | Gemeinderat inkl. Präsident/in [pdf, 127 KB]
Formular Wahlvorschlag 2. Frist | Schulpflege inkl. Präsident/in [pdf, 127 KB]
Formular Wahlvorschlag 2. Frist | Rechnungsprüfungskommission inkl. Präsident/in [pdf, 127 KB]