Erneuerungswahlen 2026 bis 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Neerach den ersten Wahlgang für die an der Urne stattfindenden Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Politischen Gemeinde Neerach für die Amtsdauer 2026 bis 2030 auf Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Sofern die Gemeindebehörden beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden, erfolgt am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 Abs. 1 GO sowie nach §§ 48 ff. des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der kantonalen Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Zudem wird den Wahlunterlagen nach Art. 6 Abs. 3 GO i.V.m. § 55 und § 61 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.