Stimmrecht und Urnen
Urnenöffnungszeiten an Abstimmungs- und Wahlsonntagen
- Gemeindehaus
Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach
Sonntag: 08.30 – 09.30 Uhr
- Altes Schulhaus Riedt
Wehntalerstrasse 5, 8173 Riedt-Neerach
Sonntag: 08.30 – 09.30 Uhr
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros (beachten Sie allfällige Hinweise auf den Wahl- und Stimmzetteln).
Briefliche Stimmabgabe
- Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Legen Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
- Bitte beachten Sie bei der postalischen Zustellung Ihrer Abstimmungs- und/oder Wahlunterlagen die rechtzeitige Aufgabe der Briefpost.
- Das Stimm-/Wahlkuvert kann auch im Briefkasten beim Gemeindehaus eingeworfen werden. Die letzte Leerung erfolgt nach Ende der Urnenwache, d.h. am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 09.30 Uhr.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig* bei der Gemeindeverwaltung).
*Die vorzeitige Stimmabgabe ist an den sechs letzten Tagen vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag währen den Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus möglich.
Stimmabgabe durch Stellvertretung
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Die stellvertretende Person muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Beachten Sie diese Vorschriften! Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein.