Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Für die individuelle Prämienverbilligung gelten ab dem Jahr 2021 neue Regelungen zur Anspruchsbeurteilung zudem liegt die Zuständigkeit bei der SVA Zürich.
Zum Online-Antrag der Individuellen Prämienverbilligung.
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