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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Für die individuelle Prämienverbilligung gelten ab dem Jahr 2021 neue Regelungen zur Anspruchsbeurteilung zudem liegt die Zuständigkeit bei der SVA Zürich.

Merkblatt IPV

Zum Online-Antrag der Individuellen Prämienverbilligung.

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Tel 044 448 53 75
info-ipv@svazurich.ch