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Bedarfsbescheinigungsstelle

Seit dem 1. Januar 2025 werden folgende Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Seniorinnen und Senioren mit AHV-Zusatzleistungen übernommen:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Begleitung und Beratung für soziale Kontakte und die Teilnahme an Anlässen in der Gemeinde
  • Übernahme von Mehrkosten für Mahlzeitendienste und Mittagstische
  • Betreuung in Tages- oder Nachtheimen
  • Organisation von Transporten zu Mittagstischen sowie Tages- oder Nachtheimen
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Notrufsystemen
  • Entlastungsdienste für Angehörige, die Betreuungsaufgaben übernehmen

Für den Bezug dieser Leistungen ist eine Bedarfsbescheinigung nach einem Hausbesuch erforderlich.

Seit dem 15. Juni 2026 übernimmt die Bedarfsbescheinigungsstelle im Gesundheitszentrum Dielsdorf die Abklärungen für unsere Gemeinde.

Kontakt
Bedarfsbescheinigungsstelle Gesundheitszentrum Dielsdorf
Telefon: 044 854 62 56 (Di, Mi und Do 9 - 12 Uhr, 13 - 15 Uhr)
E-Mail: bedarfsbescheinigung@gzdielsdorf.ch

Weitere Informationen: www.gzdielsdorf.ch