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Anordnung Urnenabstimmung vom 30. November 2025

Anordnung Urnenabstimmung Politische Gemeinde Neerach am 30. November 2025

Bauprojekt "Ersatzneubau Mehrzweckgebäude Sandbuck und Neubau Doppelsporthalle"

 

Objektkredit von CHF 17'350'000.00, inkl. 8,1% MWST, für den Neubau einer Doppelsporthalle (1. Etappe) und den Ersatzneubau des Mehrzweckgebäudes (2. Etappe) auf dem Areal "Sandbuck", Neerach

Der Gemeinderat Neerach ordnet auf Sonntag, 30. November 2025 eine kommunale Urnenabstimmung an.

Den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Neerach wird die nachfolgende Frage zur Beantwortung mit JA oder NEIN vorgelegt:

Wollen Sie den Objektkredit von CHF 17'350'000.00, inkl. 8,1% MWST, für den Neubau einer Doppelsporthalle (1. Etappe) und den Ersatzneubau des Mehrzweckgebäudes (2. Etappe) auf dem Areal "Sandbuck", Neerach, genehmigen?

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Neerach. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt.

Der Gemeinderatsbeschluss über die Anordnung der Urnenabstimmung liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Der Beschluss kann zudem auf der Gemeindewebsite www.neerach.ch unter der Rubrik "Verwaltung / Neuigkeiten / amtliche Publikationen" eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Neerach, 3. Oktober 2025
Gemeinderat Neerach

Beleuchtender Bericht [pdf, 1.9 MB]

Gemeinderatsbeschluss Nr. 140 | Anordnung Urnenabstimmung vom 30. November 2025 [pdf, 1.2 MB]