BZO Revision
Kommunale Nutzungsplanung
GESAMTREVISION NUTZUNGSPLANUNG
Bau- und Zonenordnung Gemeinde Neerach - Verzicht auf Beschwerdeer
Gegen die Teilnichtgenehmigung (bezüglich Abstellplatz-Regelung) hatte der Gemeinderat beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs erhoben. Mit Entscheid vom 20. November 2025 hat das Baurekursgericht den Rekurs abgewiesen. Auf eine Weiterführung des Verfahrens mittels Beschwerde an das Verwaltungsgericht hat der Gemeinderat verzichtet.
Die gültige Fassung der Bau- und Zonenordnung befindet sich unter der Rubrik Verwaltung/Rechtssammlung.
GESAMTREVISION NUTZUNGSPLANUNG
Bau- und Zonenordnung Gemeinde Neerach - Inkraftsetzung
Der Gemeinderat Neerach hat mit Beschluss Nr. 114 vom 8. Juli 2025 die BZO per 11. Juli 2025 in Kraft gesetzt.
GESAMTREVISION NUTZUNGSPLANUNG
Bau- und Zonenordnung Gemeinde Neerach - Genehmigung Baudirektion mit Teilnichtgenehmigung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-ARE 25-0085 vom 22. April 2025 die Gesamtrevision der kommuanlen Nutzungsplanung, teilweise nicht genehmigt.
Verfügung Baudirektion Gesamtrevision Nutzungsplanung - Teilweise Nichtgenehmigung [pdf, 2.7 MB]
GESAMTREVISION NUTZUNGSPLANUNG
Bau- und Zonenordnung Gemeinde Neerach - Festsetzung Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Neerach haben an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 die Bau- und Zonenordnung (BZO), mit Änderung auf Verzicht der Grünflächenziffer in den Wohnzonen, mit grossem Mehr angenommen.
Beschluss Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024, Festsetzung BZO [pdf, 880 KB]
1. Die Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung der Politischen Gemeinde Neerach,
bestehend aus:
- Zonenplan, datiert vom 2. April 2024, [pdf, 1.4 MB]
- Kernzonenplan, datiert vom 2. April 2024 [pdf, 691 KB]
- Bauordnung, datiert vom 2. April 2024 [pdf, 610 KB]
- Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen, datiert vom 2. April 2024 [pdf, 711 KB]
wird gestützt auf § 88 des kantonalen Planungs- und Baugesetgzes (PBG), festgesetzt.
2. Vom Erläuternden Bericht nach Art. 47 RPV, datiert vom 2. April 2024 [pdf, 3.1 MB],
wird Kenntnis genommen.
3. Der Baudirektion des Kantons Zürich wird, gestützt auf § 89 des kantonalen Planungs-
und Baugesetzes beantragt, die Gesamtrevision der Nutzungsplanung
der Politischen Gemeinde Neerach (Bau- und Zonenordnung) zu genehmigen.
4. Der Gemeinderat Neerach wird ermächtigt, Änderungen an der Gesamtrevision der Bau-
und Zonenordnung der Politischen Gemeinde Neerach gemäss den
unter Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Unterlagen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen,
sofern sich diese als Folge von Rechtsmittelentscheiden oder von Auflagen
im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen, oder sofern sie geringfügig sind.
Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.
GESAMTREVISION NUTZUNGSPLANUNG
Bau- und Zonenordnung Gemeinde Neerach - öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Neerach hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2023 beschlossen, die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Politischen Gemeinde Neerach, bestehend aus:
- Zonenplan, datiert vom 27. März 2023 [pdf, 1.4 MB]
- Kernzonenplan, datiert vom 23. Februar 2023 [pdf, 684 KB]
- Bau- und Zonenordnung (BZO), synoptische Darstellung, datiert vom 23. April 2023 [pdf, 911 KB]
- Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV, datiert vom 23. April 2023 [pdf, 2.6 MB]
- Gemeinderatsbeschluss [pdf, 2.1 MB]
im Sinne von § 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffentlich aufzulegen.
Angaben zur Auflage:
Die Akten liegen von Freitag, 9. Juni 2023 bis Dienstag, 8. August 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, zur öffentlichen Einsicht auf. Zusätzlich können die Akten auf der Gemeindewebsite unter www.neerach.ch, Rubriken «Verwaltung / Neuigkeiten / Amtliche Publikationen» und «Politik / Gemeinderat / BZO-Revision» eingesehen werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einwendungen gegen die geplante Änderung der Nutzungsplanung der Politischen Gemeinde Neerach (Gesamtrevision BZO) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist vom Freitag, 9. Juni bis Dienstag, 8. August 2023 (Datum Poststempel massgebend) an den Gemeinderat Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, zu senden. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Umfrage
Wie an der Informationsveranstaltung vom Montag, 3. Oktober erwähnt, konnten Sie bis am Montag, 7. November 2022 die Umfrage der BZO Revision ausfüllen. Die präsentierten Unterlagen finden Sie zusätzlich an dieser Stelle:
Planungszone «WOHNGEBIETE W2» nach § 346 PBG
Im Rahmen der Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung (BZO) hat der Gemeinderat unter Mitwirkung der Bevölkerung ein Siedlungsentwicklungskonzept (SEK) [pdf, 6.7 MB] erstellt. Weil die gültige BZO keine Dichtemasse kennt, ist das Wachstumspotenzial der Gemeinde sehr hoch. Die hohen Landpreise und die attraktiven Standorteigenschaften fördern die verdichtete Bauweise. Insbesondere in der zweigeschossigen Wohnzone ist ein Erneuerungsdruck zu verzeichnen, der die Umsetzung der Ziele des SEK potenziell gefährdet. Im Rahmen der laufenden Revision der Nutzungsplanung will der Gemeinderat zusammen mit der Bevölkerung die zukünftige Nutzung in den Wohnzonen W2 definieren. Bis definitiv entschieden ist, welche bauliche Entwicklung in den Wohnzonen W2 in Zukunft möglich ist, sollen Bauvorhaben, welche den Zielen des SEK widersprechen, verboten werden. Zu diesem Zweck wurde gestützt auf das Planungs- und Baugesetz § 346 für die Dauer der Nutzungsplanrevision eine Planungszone für Teilgebiete der Wohnzonen W2 erlassen.
Mit Verfügung vom 7. Mai 2021 hat das Amt für Raumentwicklung die Festsetzung der Planungszone verfügt:
In der Wohnzone W2.ll (Gemeinde Neerach) wird, gemäss Situationsplänen Nr. 1 – 3 Mst. 1:1000 vom 9. Februar 2021, eine Planungszone für die Dauer von drei Jahren, ab öffentlicher Bekanntmachung (14. Mai 2021) gerechnet, festgesetzt.
Planungszone_W2_Plan_1_2021.04.15 [pdf, 2.0 MB]
Planungszone_W2_Plan_2_2021.04.15 [pdf, 1.5 MB]
Planungszone_W2_Plan_3_2021.04.15 [pdf, 3.9 MB]
Konzept über die Siedlungsentwicklung und BZO REvision
Im Herbst 2019 konnten die Einwohnerinnen, Einwohner und Gewerbetreibende an der Umfrage zum Thema neue Bau- und Zonenordnung (BZO) und zur Siedlungsentwicklung teilnehmen. Die Ergebnisse der Umfrage sind seit Ende November 2019 online aufgeschaltet).
Die Ergebnisse aus der Umfrage sind in das Konzept über die Siedlungsentwicklung eingeflossen. Der Gemeinderat hat das Siedlungsentwicklungskonzept der interessierten Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung am 6. Juli 2020 vorgestellt.
Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden eingeladen, Rückmeldungen zum Konzept über die Siedlungsentwicklung sowie den Zielsetzungen für die BZO Revision zu geben. Die Auswertung der Bevölkerungsumfrage wird nun veröffentlicht oder kann bei der Gemeindeverwaltung Neerach in Papierform bezogen werden.
Im Gegensatz zur anonymen Bevölkerungsumfrage, welche als Grundlage zur Erarbeitung des vorliegenden Siedlungsentwicklungskonzepts diente, war die Angabe der Personalien eine Voraussetzung für die schriftliche Meinungsäusserung. Von den 18 gültigen Rückmeldungen äusserten sich 83% als vorbehaltlos einverstanden mit den Zielen des Siedlungsentwicklungskonzepts. 17% der Rückmeldungen haben untergeordnete Anpassungen oder Ergänzungen der Ziele angeregt, die aber allesamt mit den Stossrichtungen der Ziele übereinstimmen. Aufgrund der grundsätzlich positiven Rückmeldungen kann der Gemeinderat am beschlossenen Siedlungsentwicklungskonzept festhalten und die einzelnen Rückmeldungen und Anregungen im Rahmen der anstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung behandeln.
Weiteres Vorgehen
Das nun definitive Siedlungsentwicklungskonzept dient dem Gemeinderat als Grundlage und Basis für die Revision der BZO. Das vom Gemeinderat verabschiedete Siedlungsentwicklungskonzept wird nun veröffentlicht oder kann bei der Gemeindeverwaltung Neerach in Papierform bezogen werden. Das Siedlungsentwicklungskonzept ist als Auftrag für die anstehende Revision zu verstehen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates und Vertreter der Müller Ingenieure AG, erarbeiten in den nächsten Monaten einen Entwurf der neuen BZO und wird diesen der interessierten Bevölkerung anlässlich einer Mitwirkungsveranstaltung präsentieren.
Baugesuche, für Bauvorhaben, welche den beschlossenen Zielen des Siedlungsentwicklungskonzeptes entgegenstehen, sind nicht bewilligungsfähig und werden verweigert. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im kantonalen Planungs- und Baugesetzes in §§ 234 und 235. Baureif ist ein Grundstück, wenn es erschlossen ist und wenn durch die bauliche Massnahme keine noch fehlende oder durch den Gemeinderat beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinflusst wird. Planungsrechtliche Festlegungen, deren Fehlen einem Bauvorhaben entgegengehalten wird, sind innert längstens drei Jahren zu erlassen. Nach Ablauf dieser Frist darf die fehlende planungsrechtliche Baureife nur noch geltend gemacht werden, soweit die rechtzeitig erlassene Festlegung wegen Rechtsmitteln noch nicht in Kraft gesetzt werden kann.
Der Gemeinderat dankt sämtlichen Mitwirkenden für die Teilnahme an den Umfragen zu Gunsten unserer Gemeinde.
23. Oktober 2020
Gemeinderat Neerach
Siedlungsentwicklungskonzept [pdf, 6.7 MB]
Ergebnisse aus der Online-Umfrage [pdf, 86 KB]
Online-Umfrage
Präsentation Informationsveranstaltung 6.7.2020 [pdf, 2.2 MB]
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Neerach datiert vom 30. April 1985 und ist letztmals am 5. Juli 1993 revidiert worden. Wegen dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG), das am 1. März 2017 in Kraft getreten ist, hat der Kanton wesentliche Baubegriffe und Messweisen an die Vorgaben der "Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe" angepasst. Die Gemeinden haben bis Ende Februar 2025 Zeit, um ihre BZO entsprechend anzupassen.
Der Gemeinderat hat diese kantonale Vorgabe zum Anlass genommen, die BZO nicht nur einer Teilrevision, sondern einer Gesamtrevision zu unterziehen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Als Grundlage zur Revision der BZO dient ein Siedlungsentwicklungskonzept. Mit diesem informellen Planungsinstrument möchte der Gemeinderat mit Unterstützung der Firma Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, vor der Überarbeitung der BZO Klarheit über die Entwicklungsabsichten und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde gewinnen.
Vom 27. September 2019 bis am 28. Oktober 2019 konnten die Einwohnerinnen, Einwohner und Gewerbetreibende an der Umfrage zum Thema neue Bau- und Zonenordnung (BZO) und zur Siedlungsentwicklung teilnehmen. Die Ergebnisse aus der Umfrage werden in das Siedlungsentwicklungskonzept einfliessen. Die individuellen Textantworten werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht, werden aber bei der Auswertung berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Umfrage vom Herbst 2019 können hier entnommen werden:
Umfrageergebnis [pdf, 731 KB]