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BZO Revision

Kommunale Nutzungsplanung

Bau- und Zonenordnung (BZO) und Siedlungsentwicklung

GESAMTREVISION NUTZUNGSPLANUNG

Bau- und Zonenordnung Gemeinde Neerach
 

Der Gemeinderat Neerach hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2023 beschlossen, die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Politischen Gemeinde Neerach, bestehend aus:

im Sinne von § 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffentlich aufzulegen.

Angaben zur Auflage:
Die Akten liegen von Freitag, 9. Juni 2023 bis Dienstag, 8. August 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, zur öffentlichen Einsicht auf. Zusätzlich können die Akten auf der Gemeindewebsite unter www.neerach.ch, Rubriken «Verwaltung / Neuigkeiten / Amtliche Publikationen» und «Politik / Gemeinderat / BZO-Revision» eingesehen werden.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einwendungen gegen die geplante Änderung der Nutzungsplanung der Politischen Gemeinde Neerach (Gesamtrevision BZO) sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist vom Freitag, 9. Juni bis Dienstag, 8. August 2023 (Datum Poststempel massgebend) an den Gemeinderat Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, zu senden. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.

Umfrage

Wie an der Informationsveranstaltung vom Montag, 3. Oktober erwähnt, konnten Sie bis am Montag, 7. November 2022 die Umfrage der BZO Revision ausfüllen. Die präsentierten Unterlagen finden Sie zusätzlich an dieser Stelle: 

Planungszone «WOHNGEBIETE W2» nach § 346 PBG


Im Rahmen der Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung (BZO) hat der Gemeinderat unter Mitwirkung der Bevölkerung ein Siedlungsentwicklungskonzept (SEK) [pdf, 6.7 MB] erstellt. Weil die gültige BZO keine Dichtemasse kennt, ist das Wachstumspotenzial der Gemeinde sehr hoch. Die hohen Landpreise und die attraktiven Standorteigenschaften fördern die verdichtete Bauweise. Insbesondere in der zweigeschossigen Wohnzone ist ein Erneuerungsdruck zu verzeichnen, der die Umsetzung der Ziele des SEK potenziell gefährdet. Im Rahmen der laufenden Revision der Nutzungsplanung will der Gemeinderat zusammen mit der Bevölkerung die zukünftige Nutzung in den Wohnzonen W2 definieren. Bis definitiv entschieden ist, welche bauliche Entwicklung in den Wohnzonen W2 in Zukunft möglich ist, sollen Bauvorhaben, welche den Zielen des SEK widersprechen, verboten werden. Zu diesem Zweck wurde gestützt auf das Planungs- und Baugesetz § 346 für die Dauer der Nutzungsplanrevision eine Planungszone für Teilgebiete der Wohnzonen W2 erlassen.

Mit Verfügung vom 7. Mai 2021 hat das Amt für Raumentwicklung die Festsetzung der Planungszone verfügt:

In der Wohnzone W2.ll (Gemeinde Neerach) wird, gemäss Situationsplänen Nr. 1 – 3 Mst. 1:1000 vom 9. Februar 2021, eine Planungszone für die Dauer von drei Jahren, ab öffentlicher Bekanntmachung (14. Mai 2021) gerechnet, festgesetzt.

Planungszone_W2_Plan_1_2021.04.15 [pdf, 2.0 MB]
Planungszone_W2_Plan_2_2021.04.15 [pdf, 1.5 MB]
Planungszone_W2_Plan_3_2021.04.15 [pdf, 3.9 MB]

Konzept über die Siedlungsentwicklung und BZO REvision


Im Herbst 2019 konnten die Einwohnerinnen, Einwohner und Gewerbetreibende an der Umfrage zum Thema neue Bau- und Zonenordnung (BZO) und zur Siedlungsentwicklung teilnehmen. Die Ergebnisse der Umfrage sind seit Ende November 2019 online aufgeschaltet).

Die Ergebnisse aus der Umfrage sind in das Konzept über die Siedlungsentwicklung eingeflossen. Der Gemeinderat hat das Siedlungsentwicklungskonzept der interessierten Bevölkerung anlässlich der Informationsveranstaltung am 6. Juli 2020 vorgestellt.

Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden eingeladen, Rückmeldungen  zum Konzept über die Siedlungsentwicklung sowie den Zielsetzungen für die BZO Revision zu geben. Die Auswertung der Bevölkerungsumfrage wird nun veröffentlicht oder kann bei der Gemeindeverwaltung Neerach in Papierform bezogen werden.

Im Gegensatz zur anonymen Bevölkerungsumfrage, welche als Grundlage zur Erarbeitung des vorliegenden Siedlungsentwicklungskonzepts diente, war die Angabe der Personalien eine Voraussetzung für die schriftliche Meinungsäusserung. Von den 18 gültigen Rückmeldungen äusserten sich 83% als vorbehaltlos einverstanden mit den Zielen des Siedlungsentwicklungskonzepts. 17% der Rückmeldungen haben untergeordnete Anpassungen oder Ergänzungen der Ziele angeregt, die aber allesamt mit den Stossrichtungen der Ziele übereinstimmen. Aufgrund der grundsätzlich positiven Rückmeldungen kann der Gemeinderat am beschlossenen Siedlungsentwicklungskonzept festhalten und die einzelnen Rückmeldungen und Anregungen im Rahmen der anstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung behandeln.

Weiteres Vorgehen
Das nun definitive Siedlungsentwicklungskonzept dient dem Gemeinderat als Grundlage und Basis für die Revision der BZO. Das vom Gemeinderat verabschiedete Siedlungsentwicklungskonzept wird nun veröffentlicht oder kann bei der Gemeindeverwaltung Neerach in Papierform bezogen werden. Das Siedlungsentwicklungskonzept ist als Auftrag für die anstehende Revision zu verstehen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates und Vertreter der Müller Ingenieure AG, erarbeiten in den nächsten Monaten einen Entwurf der neuen BZO und wird diesen der interessierten Bevölkerung anlässlich einer Mitwirkungsveranstaltung präsentieren.

Baugesuche, für Bauvorhaben, welche den beschlossenen Zielen des Siedlungsentwicklungskonzeptes entgegenstehen, sind nicht bewilligungsfähig und werden verweigert. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im kantonalen Planungs- und Baugesetzes in §§ 234 und 235. Baureif ist ein Grundstück, wenn es erschlossen ist und wenn durch die bauliche Massnahme keine noch fehlende oder durch den Gemeinderat beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinflusst wird. Planungsrechtliche Festlegungen, deren Fehlen einem Bauvorhaben entgegengehalten wird, sind innert längstens drei Jahren zu erlassen. Nach Ablauf dieser Frist darf die fehlende planungsrechtliche Baureife nur noch geltend gemacht werden, soweit die rechtzeitig erlassene Festlegung wegen Rechtsmitteln noch nicht in Kraft gesetzt werden kann.

Der Gemeinderat dankt sämtlichen Mitwirkenden für die Teilnahme an den Umfragen zu Gunsten unserer Gemeinde.

23. Oktober 2020
Gemeinderat Neerach

Siedlungsentwicklungskonzept [pdf, 6.7 MB]
Ergebnisse aus der Online-Umfrage [pdf, 86 KB]
Online-Umfrage
Präsentation Informationsveranstaltung 6.7.2020 [pdf, 2.2 MB]

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Neerach datiert vom 30. April 1985 und ist letztmals am 5. Juli 1993 revidiert worden. Wegen dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG), das am 1. März 2017 in Kraft getreten ist, hat der Kanton wesentliche Baubegriffe und Messweisen an die Vorgaben der "Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe" angepasst. Die Gemeinden haben bis Ende Februar 2025 Zeit, um ihre BZO entsprechend anzupassen.

Der Gemeinderat hat diese kantonale Vorgabe zum Anlass genommen, die BZO nicht nur einer Teilrevision, sondern einer Gesamtrevision zu unterziehen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Als Grundlage zur Revision der BZO dient ein Siedlungsentwicklungskonzept. Mit diesem informellen Planungsinstrument möchte der Gemeinderat mit Unterstützung der Firma Müller Ingenieure AG, Dielsdorf, vor der Überarbeitung der BZO Klarheit über die Entwicklungsabsichten und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde gewinnen.

Vom 27. September 2019 bis am 28. Oktober 2019 konnten die Einwohnerinnen, Einwohner und Gewerbetreibende an der Umfrage zum Thema neue Bau- und Zonenordnung (BZO) und zur Siedlungsentwicklung teilnehmen. Die Ergebnisse aus der Umfrage werden in das Siedlungsentwicklungskonzept einfliessen. Die individuellen Textantworten werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht, werden aber bei der Auswertung berücksichtigt.

Die Ergebnisse der Umfrage vom Herbst 2019 können hier entnommen werden:
Umfrageergebnis [pdf, 731 KB]