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Bauherrschaft: Hendseth Armin und Spring Hans Peter, Erstellung Photovoltaikanlage bei den Wohnhäusern Mühlewiesenstrasse 5+7, Neerach

Bauherrschaft
Hendseth Armin und Spring Hans Peter, Mühlewiesenstrasse 5+7, 8173 Neerach, vertreten durch Hendseth Armin, Mühlewiesenstrasse 5, 8173 Neerach

Projektverfasser
Die Bauherrschaft ist Projektverfasserin

Angaben zum Projekt
Erstellung Photovoltaikanlage bei den Wohnhäusern Vers.-Nrn. 914+915, Kat.-Nrn. 1530+1531, Mühlewiesenstrasse 5+7, Neerach (Zone K I)

Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während 20 Tagen vom Datum der Ausschreibung an bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, zur Einsichtnahme auf.
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG). Für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden werden Gebühren gemäss der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Neerach erhoben.

Neerach, 10. Juli 2026

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