Schutzvertrag nach PBG § 205 lit. d / Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Schutzvertrag nach PBG § 205 lit. d / Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Der Gemeinderat Neerach hat mit Beschluss Nr. 27 vom 17. Februar 2026 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Axenstein Immobilien AG, Zwinghofstrasse 7, 8173 Neerach und der Politischen Gemeinde Neerach betreffend Unterschutzstellung des Vielzweckbaus Vers.-Nr. 404 auf Kat.-Nr. 1764, Geigenmühlestrasse 5, Neerach, wird genehmigt.
Einsichtnahme
Die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Neerach, 27. Februar 2026