notfallnummern osm e-dienste ortsplan Spartageskarte

Navigieren in Neerach

Strasseninstandsetzung und Massnahmen Langsamverkehr, Zürcher-/Kaiserstuhlstrasse, Neerach, Lärmschutzmassnahmen

Angaben zum Strassenbauprojekt
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Projektbezeichnung
Strasseninstandsetzung und Massnahmen Langsamverkehr, Zürcher-/Kaiserstuhlstrasse, Neerach, Lärmschutzmassnahmen.

Bemerkungen zum Projekt
Im Rahmen des oben genannten Projekts sind Lärmschutzmassnahmen geplant (Einbau lärmarmer Belag und Antrag auf Erleichterungen nach Art. 14 Lärmschutz-Verordnung). Diese werden nun gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Rechtliche Hinweise und Fristen

Angaben zur Auflage
Die Projektunterlagen liegen von Freitag 11. September 2026 bis Montag 12. Oktober 2026 bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Alle Unterlagen sind auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz sowie nachfolgend zu dieser Publikation einsehbar.

Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise
Mit der Einsprache können nur Mängel des Projekts "Lärmschutzmassnahmen" geltend gemacht werden.

Frist
30 Tage

Ablauf der Frist
12. Oktober 2026

Kontaktstelle
Kanton Zürich, Baudirektion Katnon Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Frau Daniela Baumann, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.

Bemerkungen
Die öffentliche Planauflage betrifft lediglich die Lärmschutzmassnahmen, die im Rahmen des genannten Strassenbauprojekts vorgesehen sind - die Planauflage des Strassenbauprojekts fand bereits vom 12. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 statt.
 

Auflagebericht Strassenlärm [pdf, 1.2 MB]
Erleichterungsanträge Strassenlärm [pdf, 1.5 MB]

 

 

Version 5 vom 11.09.2026 08:00