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Teilrevision Geschäfts- und Verwaltungsreglement Politische Gemeinde Neerach (GVR), inkl. Kompetenzmatrix, rückwirkend gültig ab 1. Juli 2026 | Behördenerlass

Das Geschäfts- und Verwaltungsreglement der Politischen Gemeinde Neerach (GVR) legt die Organisation von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung, die Grundsätze der Geschäftsführung sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Mitglieder des Gemeinderates und der Gemeindeangestellten fest.

Verbunden durch die Neukonstituierung für die Amtsdauer 2026 bis 2030 hat der Gemeinderat Neerach mit Beschluss Nr. 2026-110 vom 7. Juli 2026 eine Teilrevision des Geschäfts- und Verwaltungsreglement der Politischen Gemeinde Neerach (GVR), inkl. Kompetenzmatrix, beschlossen und, vorbehältlich der Rechtskraft, rückwirkend gültig ab 1. Juli 2026, in Kraft gesetzt.

Der Gemeinderatsbeschluss (Behördenerlass) sowie das angepasste GVR, inkl. Kompetenzmatrix, werden im Sinne von § 7 des kantonalen Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) veröffentlicht und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde Neerach www.neerach.ch unter der Rubrik "Verwaltung / Neuigkeiten / amtliche Publikationen" eingesehen werden.
 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
 

Neerach, 10. Juli 2026
Gemeinderat Neerach


Gemeinderatbeschluss Nr. 2026-110 [pdf, 152 KB]
Geschäfts- und Verwaltungsreglement Politische Gemeinde Neerach (GVR) [pdf, 152 KB]
Kompetenzmatrix Politische Gemeinde Neerach [pdf, 95 KB]
 

Version 1 vom 10.07.2026 08:00