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Teilrevision Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Politischen Gemeinden Steinmaur und Neerach per 1. Juli 2026

Die Gemeinderäte Neerach und Steinmaur haben die Teilrevision der Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Politischen Gemeinden Neerach und Steinmaur genehmigt und per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt.

Die Teilrevision umfasst insbesondere Präzisierungen bei Zuständigkeiten und Verwaltungsaufgaben sowie Anpassungen bei Gebühren und Mehrwertsteuerdeklarationen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Geschäftsordnung; gültig ab 01.07.2026 [pdf, 247 KB]
Gemeinderatsbeschluss Neerach [pdf, 120 KB]
Gemeinderatsbeschluss Steinmaur [pdf, 160 KB]

22. Mai 2026
Gemeinderat Neerach

 

Version 1 vom 22.05.2026 07:00