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Infos zur Vogelgrippe

Lokale Massnahmen gegen die Vogelgrippe werden aufgehoben


Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat mit Medienmitteilung vom 26. Juli 2023 darüber informiert, dass weiterhin in der gesamten Schweiz erhöhte Aufmerksamkeit wegen Vogelgrippe notwendig ist, da mit angesteckten Wildvögeln zu rechnen ist. So können lokale Massnahmen zur Risikoverminderung bis Mitte Oktober 2023 verlängert werden. Für den Kanton Zürich hat sich die Lage in den Brutgebieten von Lachmöwen beruhigt. Die Kontrollgebiete um das Neeracher Ried, den Greifensee und den Pfäffikersee werden deshalb aufgehoben.

Generell gilt in allen Geflügelhaltungen im Kanton und der gesamten Schweiz eine erhöhte Überwachungspflicht. So hat das BLV eine Meldepflicht von krankem oder totem Geflügel verordnet:

  • Geflügelhaltende müssen krankes Geflügel (Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere, z. T. mit verdrehtem Kopf), plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung umgehend ihrer Tierärztin / ihrem Tierarzt melden.
  • Tierhalterinnen und Tierhalter, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.

Es liegt im Eigeninteresse aller Geflügelhaltenden, ihre Tiere weiterhin angemessen vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen und entsprechende Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.