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Bestimmungen

Das Gesuch ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Anlass einzureichen.

Allgemeine Bestimmungen

  • Für jede Veranstaltung ist ein separates Gesuch einzureichen.
     
  • Aus einer Benutzungsbewilligung können keinerlei Anrechte auf zukünftige Benutzungen abgeleitet werden.
     
  • Das Lokal muss spätestens um 22.00 Uhr schliessbereit sein.
     
  • Während den Schulferien bleibt das Alte Schulhaus (Türmli) geschlossen.
     
  • Den Anordnungen des Hauswartes (Martin Perrenoud, Tel. 079 953 75 29 / martin.perrenoud@neerach.ch) ist Folge zu leisten.
     
  • Schlüsselbezug und Schlüsselrückgabe erfolgt über die Gemeindeverwaltung (bitte Öffnungszeiten beachten).

Die Vermietung wird erst durch die Bestätigung der Gemeindeverwaltung Neerach definitiv.