Bestimmungen
Das Gesuch ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Anlass einzureichen.
Allgemeine Bestimmungen
- Für jede Veranstaltung ist ein separates Gesuch einzureichen.
- Aus einer Benutzungsbewilligung können keinerlei Anrechte auf zukünftige Benutzungen abgeleitet werden.
- Das Lokal muss spätestens um 22.00 Uhr schliessbereit sein.
- Während den Schulferien bleibt das Alte Schulhaus (Türmli) geschlossen.
- Den Anordnungen des Hauswartes (Martin Perrenoud, Tel. 079 953 75 29 / martin.perrenoud@neerach.ch) ist Folge zu leisten.
- Schlüsselbezug und Schlüsselrückgabe erfolgt über die Gemeindeverwaltung (bitte Öffnungszeiten beachten).
Die Vermietung wird erst durch die Bestätigung der Gemeindeverwaltung Neerach definitiv.