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Bewilligungsgesuch für Proben: MZG / Turnhalle / Bühne (ausserhalb der Schulzeiten)

Das Gesuch ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Anlass einzureichen.

Allgemeine Bestimmungen

  • Aus einer Benutzungsbewilligung können keinerlei Anrechte auf zukünftige Benutzungen abgeleitet werden.
     
  • Alle Lokale haben spätestens um 22.00 Uhr schliessbereit zu sein.
     
  • Falls die Turnhalle auf Semesteranfang von der Schule benötigt wird, ist eine Verschiebung in Kauf zu nehmen.
     
  • Das Mehrzweckgebäude bleibt jeweils während den Schulferien geschlossen.
     
  • Den Anordnungen des Hauswartes (Martin Perrenoud, Tel. 079 953 75 29 / martin.perrenoud@neerach.ch) ist Folge zu leisten.

Die Vermietung wird erst durch die Bestätigung der Gemeindeverwaltung Neerach definitiv.

Preis: gratis

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