Bewilligungsgesuch für Proben: MZG / Turnhalle / Bühne (ausserhalb der Schulzeiten)
Das Gesuch ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Anlass einzureichen.
Allgemeine Bestimmungen
- Aus einer Benutzungsbewilligung können keinerlei Anrechte auf zukünftige Benutzungen abgeleitet werden.
- Alle Lokale haben spätestens um 22.00 Uhr schliessbereit zu sein.
- Falls die Turnhalle auf Semesteranfang von der Schule benötigt wird, ist eine Verschiebung in Kauf zu nehmen.
- Das Mehrzweckgebäude bleibt jeweils während den Schulferien geschlossen.
-
Den Anordnungen des Hauswartes (Martin Perrenoud, Tel. 079 953 75 29 / martin.perrenoud@neerach.ch) ist Folge zu leisten.
Die Vermietung wird erst durch die Bestätigung der Gemeindeverwaltung Neerach definitiv.
Preis: gratis