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Bürgerrecht

Schweizer

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Neerach erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der kommunalen Einbürgerungsgebühren. Die Gesuchsformulare können am Schalter der Gemeindeverwaltung Neerach bezogen oder telefonisch/schriftlich bestellt werden.


Ausländer

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich einbürgern lassen?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dabei wird zwischen dem erleichterten oder dem ordentlichen Einbürgerungsverfahren unterschieden. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts im ordentlichen Verfahren ist der Gemeinderat zuständig. Im erleichterten Verfahren wiederum das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der kommunalen Einbürgerungsgebühren. Die Gesuchsformulare können am Schalter der Gemeindeverwaltung Neerach bezogen, telefonisch/schriftlich bestellt oder auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich  heruntergeladen werden. Gerne können Sie das Gesuch auch online  einreichen, hierzu müssen Sie sich vorgängig registrieren und ein Benutzerkonto einrichten.

Weitere Informationen sowie diverse Formulare zum Einbürgerungsverfahren finden Sie hier.

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