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Einbürgerung / Bürgerrecht

Schweizer/innen
 

Sie sind Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger und möchten gerne das Bürgerrecht der Gemeinde Neerach erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der kommunalen Einbürgerungsgebühren. Die Gesuchsformulare können am Schalter der Gemeindeverwaltung Neerach bezogen oder telefonisch/schriftlich bei der Abteilung Präsidiales bestellt werden.


Ausländer/innen
 

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich einbürgern lassen?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dabei wird zwischen dem erleichterten oder dem ordentlichen Einbürgerungsverfahren unterschieden. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts im ordentlichen Verfahren ist auf kommunaler Ebene der Gemeinderat zuständig. Im erleichterten Einbürgerungsverfahren ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der kommunalen Einbürgerungsgebühren. Weitere Informationen sowie diverse Formulare zum Einbürgerungsverfahren finden Sie hier.

Gesuch ordentliche Einbürgerung

Das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung wird ausschliesslich online über die Plattform des Kantons Zürich eingereicht. Hierfür müssen Sie sich vorgängig registrieren und ein Benutzerkonto (Zürikonto) einrichten. Sämtliche notwendigen Informationen und Formulare stehen Ihnen auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, zur Verfügung.

Gesuch erleichterte Einbürgerung

Das Gesuch für die erleichterte Einbürgerung erhalten Sie ausschliesslich über das Staatssekretariat für Migration (SEM). Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das SEM unter der
E-Mail-Adresse ch@sem.admin.ch.

Auf der Website des SEM finden Sie zudem weitere Dokumente, welche ausgefüllt und zusammen mit dem Gesuchsformular eingereicht werden müssen.

Das vollständige Gesuch ist anschliessend mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu senden.

Weitere Informationen finden Sie entweder auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich oder direkt auf der Website des SEM.

 

Merkblätter:

FAQ Ordentliche Einbürgerung [pdf, 169 KB]

FAQ Erleichterte Einbürgerung [pdf, 163 KB]