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Bewilligungsgesuch für Veranstaltungen im Mehrzweckgebäude

Das Gesuch ist mindestens sieben Arbeitstage vor dem Anlass einzureichen.

Allgemeine Bestimmungen

  • Für jede Veranstaltung ist ein separates Gesuch einzureichen.
     
  • Aus einer Benutzungsbewilligung können keinerlei Anrechte auf zukünftige Benutzungen abgeleitet werden.
     
  • Die Benutzer setzen sich spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung direkt mit dem verantwortlichen Abwart (Martin Perrenoud, Tel. 079 953 75 29 / martin.perrenoud@neerach.ch) in Verbindung.
     
  • Das Mehrzweckgebäude bleibt jeweils während den Schulferien geschlossen.
     
  • Den Anordnungen des Hauswartes ist Folge zu leisten.

Die Vermietung wird erst durch die Bestätigung der Gemeindeverwaltung Neerach definitiv.

Preis: gratis

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