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Dauernde Verkehrsanordnung Wehntalerstrasse, Neerach

Verkehrsanordnung:
Im Einvernehmen mit der Baudirektion des Kantons Zürich und der Gemeinde Neerach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Neerach, Riedt, Wehntalerstrasse.
Im Zusammenhang mit der neuen Lichtsignalanlage an der Wehntaler-/Dielsdorferstrasse wird auf der Strecke Ortsausgang Riedt bis zur Dielsdorferstrasse (HVS) die Ausserorts-Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h gesenkt.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. April 2026

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

 

Version 2 vom 20.03.2026 10:06